Geländeordnung


Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Vereinsbetriebs auf dem Weikensee und unserem Vereinsgelände erlässt der Vorstand folgende Verfahrensregelungen als "Geländeordnung":

1. Die An- und Abfahrt zum Vereinsgelände über das Grundstück "Kloppert" hat im Schritttempo zu erfolgen.

2. Jede Person hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

3. Dies schließt ein, dass auch insbesondere die Belange der Umwelt Beachtung finden müssen:

a. Das Gelände ist so zu verlassen, wie es vor dem Fahrbetrieb vorgefunden wurde.
b. Jedes Mitglied entsorgt seine Abfälle selbst. Die aufgestellten Mülltonnen werden nur bei Veranstaltungen benutzt.

4. Der betriebene Frequenzkanal (im MHz-Bereich) ist für jedermann an der Antenne sichtbar zu machen. Sofern es notwendig wird, ist die Frequenztafel auszuhängen. Dann darf ein Sender erst eingeschaltet werden, wenn der entsprechende Schlüsselanhänger mit der Darstellung des Kanals am Sender befestigt wird. Sender, die dem 2,4 GHz-Bereich nutzen, sind hiervon befreit.

5. Auf dem Wasser dürfen weder Personen noch Tiere gefährdet werden. Eine Annäherung hat mit der gebotenen Vorsicht zu erfolgen. Sofern Angler ihrem Sport nachgehen, ist angemessener Abstand zu halten, so dass Störungen ausgeschlossen werden können.

6. Das Betreiben von Modellen mit Verbrennungsmotor(en) ist nicht erlaubt. Dampfmaschinen gelten nicht als Verbrennungsmotor.

7. Im Hafenbereich ist die Erzeugung von Wellengang zu vermeiden, damit abgestellte Modell nicht gefährdet werden. Vollgasfahrten sind in diesem Bereich untersagt. Sollten dennoch Probeläufe notwendig werden, kann dies nur erfolgen, wenn die anderen Modellführer zuvor unterrichtet worden sind und nach Ansprache mit ihnen der Hafenbereich geräumt worden ist.

8. Das Fahren von Modellbooten, die eine höhere Geschwindigkeit als 15 km/h erreichen, unterliegt der Versicherungspflicht ( Schadendeckung durch eine Haftpflichtversicherung ) Ohne Versicherungsschutz ist der Betrieb o.a. Modellboote untersagt.

9. Gäste dürfen ihre Modelle nur im Beisein min. eines Vereinsmitgliedes betreiben.

10. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Geländeordnung kann der Vorstand für die betroffene(n) Person(en)
a. ein befristetes Fahrverbot verhängen.
b. die betreffende(n) Person(en) abmahnen.
c. die betreffende(n) Person(en) gemäß geltender Satzung aus dem Verein ausschließen


Hamminkeln, den 30.03.2023

Der Vorstand